Wer braucht eine Betreuung?
Vom Betreuungsrecht erfasst sind Volljährige, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können (§ 1814 Abs. 1 BGB) und deshalb der Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer bedürfen.
