Startseite Kontakt Datenschutz Impressum
Rechtliche Betreuung
 

Wer braucht eine Betreuung?

Vom Betreuungsrecht erfasst sind Volljährige, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können (§ 1814 Abs. 1 BGB) und deshalb der Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer bedürfen.