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Rechtliche Betreuung
 

Was ist ein Berufsbetreuer?

Ein Berufsbetreuer – gesetzlich bezeichnet als „beruflicher Betreuer“ – ist eine natürliche Person, die rechtliche Betreuungen beruflich führt. Nach § 19 Abs. 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sind berufliche Betreuer Personen, die selbständig oder als Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins rechtliche Betreuungen führen und nach § 24 BtOG registriert sind. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers ergeben sich insbesondere aus § 1814 ff. BGB.

Bei der beruflichen Betreuung handelt es sich nicht um einen klassischen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Seit dem 1. Januar 2023 bestehen jedoch gesetzlich geregelte Voraussetzungen für die Registrierung als beruflicher Betreuer. Nach § 23 BtOG sind insbesondere die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Die erforderliche Sachkunde umfasst unter anderem Kenntnisse im Betreuungs- und Unterbringungsrecht, im dazugehörigen Verfahrensrecht, auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge sowie im sozialrechtlichen Unterstützungssystem.

Historisch entwickelte sich die berufliche Betreuung aus dem früheren Vormundschaftswesen. Mit der am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts wurde die Vormundschaft für volljährige Menschen durch das heutige Betreuungsrecht ersetzt. Neben Rechtsanwälten, die bereits zuvor als Berufsvormünder tätig waren, übernahmen zunehmend auch Personen aus anderen Berufsgruppen berufliche Betreuungen.

Hierzu gehören insbesondere Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, aber auch Personen mit beruflichen Erfahrungen beispielsweise im Pflege-, Verwaltungs- oder kaufmännischen Bereich. Einen bestimmten Grundberuf schreibt das geltende Recht für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer grundsätzlich nicht vor. Maßgeblich sind vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die Registrierung, insbesondere der Nachweis der erforderlichen Sachkunde.