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Rechtliche Betreuung
 

Wie wird eine Betreuung beantrag?

Das Verfahren zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit und Bestellung eines Betreuers beginnt auf eigenen Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen. Letzteres bedeutet, dass jemand dem Betreuungsgericht einen Hinweis geben kann, dass jemand einen Betreuer benötigt.

In der Praxis beruhen Betreuungsverfahren oft auf Anregungen der Betreuungsbehörde, die nach §7 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) Hinweise an das Gericht weitergeben darf.

Der Betroffene und die weiteren Verfahrensbeteiligten werden vom Verfahrensbeginn unterrichtet. 

Weitere/Genauere Informationen dazu erhalten Sie in der zuständigen Betreuungsbehörde des Landkreises bzw. im zuständigen Betreuungsgericht.