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Rechtliche Betreuung
 

Welche Aufgaben hat ein Betreuer?

Aufgabe des Betreuers ist es, als gesetzlicher Vertreter im festgelegten Umfang für den Betreuten zu handeln. Insoweit stehen das Wohl des Betroffenen und seine Vorstellungen und Wünsche immer im Vordergrund. 

Im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 1823 BGB); er hat damit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 

Der Betreute selbst kann wirksame Willenserklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte eingehen, es sei denn, er ist geschäftsunfähig bzw. es besteht ein Einwilligungsvorbehalt.

Ist der Aufgabenkreis mit einem Einwilligungsvorbehalt versehen, so sind die Rechtsgeschäfte der betroffenen Person erst mit der Einwilligung des Betreuers rechtsgültig.