Wer braucht eine Betreuung?
Vom Betreuungsrecht betroffen sind Volljährige, die wegen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§ 1814 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.